Rechtsgebiete

Das deutsche Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ist sehr vielfältig und unübersichtlich.
Neben dem im Strafgesetzbuch normierten „Kernstrafrecht“ finden sich Straf- und Bußgeldtatbestände in unzähligen weiteren Vorschriften.

Dabei knüpfen eine Vielzahl von Straf- und Bußgeldbestimmungen an die Verletzung unternehmensbezogener Pflichten an. Dies gilt insbesondere für stark regulierte Industrien. Unabhängig von der Branche kann im Schadensfall sehr schnell der Vorwurf der fahrlässigen Tötung / Körperverletzung oder eines Umweltdelikts gegen die Mitglieder der Unternehmensleitung erhoben werden. Untreue oder Korruptionsdelikte betreffen Privatpersonen und Beschäftigte eines Unternehmens oder einer Behörde gleichermaßen.

Wir betreuen und vertreten seit Jahren Unternehmen und Unternehmer bei wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten.

Für Privatpersonen übernehmen wir Fälle im klassischen Strafrecht oder in abseitigen Rechtsgebieten, von denen Sie bisher vielleicht gar nicht wussten, dass es sie überhaupt gibt.

Weitere Hinweise finden Sie in den Rubriken. Die dort genannten Bereiche sind selbstverständlich nicht abschließend.

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