Dr. Robert Jofer

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Dr. Robert Jofer ist seit fast 30 Jahren Rechtsanwalt und ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Während er in den ersten Berufsjahren ein breites Spektrum von Mandanten vertrat (bis hin zu Tötungsdelikten) und so im Prozessrecht abgehärtet wurde, verlagerte sich sein Tätigkeitsschwerpunkt als Fachanwalt für Strafrecht (seit 1997) in den vergangenen 10-15 Jahren auf die Vertretung von Unternehmen und deren Organe sowie das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, die strafrechtliche Begleitung von Unglücken oder Vorwürfe aus dem Nebenstrafrecht.

So vertrat er beispielsweise in jüngerer Zeit den Vorstandsvorsitzenden eines Kreditinstituts wegen eines Vermögensdelikts, den Geschäftsführer eines Sicherheitsunternehmens wegen Sozialversicherungsbetrug oder einen Bauunternehmer im sogenannten Ingolstädter Korruptionsskandal. Er betreut europäische Lebensmittelhersteller wegen diverser strafrechtlicher Fragestellungen oder vertritt aktuell die Führungsperson eines international tätigen Konzerns wegen des Vorwurfs der mehrfachen fahrlässigen Tötung.

Ziel ist ausnahmslos eine möglichst unspektakuläre und effiziente Lösung der strafrechtlichen Probleme.

Dr. Robert Jofer nimmt als Lehrbeauftragter der Ludwig-Maximilians-Universität München teil an der studentischen Ausbildung; dort promovierte er auch am Lehrstuhl Prof. Schöch zum Thema "Strafverfolgung im Internet".

Neben weiteren Veröffentlichungen ist er Autor des Anwaltshandbuchs Strafrecht (C.H. Beck, 2022) oder des StPO-Kommentars aus dem Heymanns Verlag (2021).

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV, der Wirtschaftsstrafverteidiger Deutschland (WisteV e.V.) und der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

Vor seiner Zeit als Anwalt hatte er an der Bayerischen Fachhochschule für Polizei studiert und war nach Abschluss dieses Studiums einige Jahre in verschiedenen Führungsfunktionen bei der Polizei tätig. Die Polizeiarbeit war eine wesentliche Erfahrung und sehr hilfreich für seine spätere Arbeit als Strafverteidiger.

Mandate (Auswahl)

Unternehmen aus der Tourismusbrache

- Vertretung der Geschäftsführung in einem internationalen Zollstrafverfahren

Unternehmen aus der Lebensmittelindustrie

- Vertretung eines Großhandelsunternehmens wegen Verstößen gegen hygienerechtliche Bestimmungen

- Vertretung eines Lebensmittelherstellers wegen Schlacht – und Arbeitszeitverstößen

Unternehmen aus dem Sicherheits- und Bewachungsgewerbe

- Beratung und Anzeigenerstattung gegen leitende Mitarbeiter wegen Untreue, Korruption und Verstößen gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz

Unternehmen aus der Pflegebranche

- Vertretung der Geschäftsführung wegen Abrechnungsbetrugs

- Vertretung der Geschäftsführung wegen Vorenthalten und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)

- Vertretung von Mitarbeitern wegen angeblicher Pflegefehler, Vorwürfe der Körperverletzung, fahrlässiger Tötung, Misshandlung von Schutzbefohlenen

Unternehmen aus der Luftfahrtbranche

- Beratung und Vertretung wegen angeblicher Verstöße gegen Arbeitszeitvorschriften

- Vertretung der Geschäftsführung/des Unternehmens wegen verschiedener Vorwürfe betreffend das Ausländer-/Aufenthaltsrecht

- Beratung und außergerichtliche Schlichtung wegen Strafvorschriften aus dem Betriebsverfassungsrecht

International tätiger Konzern aus der Technikbranche

- Vertretung eines leitenden Managers in einem international beachteten Unglücksfall wegen angeblicher Missachtung sicherheitsrelevanter Vorschriften/Korruption/Umweltvergehen.

Vertriebsunternehmen/Produzent von technischen Geräten

- Durchführung von Ermittlungen in Zusammenarbeit mit einer Detektei wegen Bandendiebstahls/Untreue, Erstellung einer Strafanzeige in Absprache mit StA/Polizei, Begleitung der Ermittlungen

Unternehmen der Finanzbranche

- Zeugenbeistand für leitende Mitarbeiter eines Bankhauses im Zusammenhang mit Gewerbesteuerhinterziehung

- Vertretung des Geschäftsführers mehrerer Immobiliengesellschaften wegen angeblicher Steuerhinterziehung (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer)

Unternehmen der Baubranche

- Präventivberatung wegen Gestaltung von Subunternehmerverträgen

- Vertretung der Geschäftsführung wegen Korruption/Betrugs

- Vertretung eines Bauleiters wegen fahrlässiger Tötung/Baugefährdung

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