Zeugenbeistand, Vertretung von Geschädigten, Strafanzeigen

Zeugenbeistand, Opfervertretung, Strafanzeigen

Auf der Opfer- und Zeugenseite ist der Einsatz und die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt möglich und in einigen Fällen auch dringend anzuraten.

Grundsätzlich haben Zeugen und Geschädigte vor Gericht auszusagen und das Erlebte detailliert zu schildern. Es werden von seiten des Gerichts, der Staatsanwaltschaft aber auch durch die Verteidigung teils sehr belastende und unangenehme Fragen gestellt. Die Situation ist für den Zeugen regelmäßig fremd, für Anwälte ist sie Alltag.

Die Begleitung durch einen im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalt ist hier eine Entlastung. Als Zeugenbeistand dürfen wir zwar nicht für den Zeugen antworten, wir schützen Sie aber vor unberechtigten Fragen und bereiten Sie intensiv auf die Situation vor.

Ein geschädigtes Opfer hat darüber hinaus Rechte, die einem „normalen" Zeugen nicht zu stehen: Als Zeuge besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Akteneinsicht. Etwas anderes gilt für den Geschädigten: Der anwaltliche Vertreter kann gem. §§ 406e, 475 StPO Akteneinsicht beantragen. Erst im Rahmen einer anwaltlichen Prüfung des Akteninhalts kann dem Opfer auch eine Einschätzung der Erfolgsaussichten bzw. des Verfahrensgangs gegeben werden, die oftmals zur psychischen Entlastung des Opfers führt.

Wird die Straftat von der Staatsanwaltschaft angeklagt, hat das Opfer die Möglichkeit, sich durch die Nebenklage gem. § 395 StPO aktiv am Prozess gegen den Täter zu beteiligen. Durch die Nebenklage wird das Opfer unmittelbarer Prozessbeteiligter und hat vergleichbare Rechte wie die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung oder der Angeklagter. Im Zusammenhang mit der Nebenklage können mit einem sog. Adhäsionsverfahren auch bereits im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche, wie Schadensersatz und Schmerzensgeld, geltend gemacht werden.

Auf Wunsch fertigen wir für Sie auch professionelle Strafanzeigen und begleiten die Ermittlungen bis zu ihrem Abschluß.

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